Heute ist der 28. April und am 28. April 1970 erhielt das Politische Departement ein Telegramm des Schweizer Botschafters in Rom (dodis.ch/35599). Bundesrat und Wirtschaftsminister Ernst Brugger war anlässlich des Schweizer Tages an die Mustermesse nach Milano gereist. Die italienische Regierung beauftragte den neuen, für Emigrationsfragen zuständigen Unterstaatssekretär Alberto Bemporad, den hohen Gast zu empfangen. Vor dem offiziellen Mittagessen fand zwischen den beiden ein vertraulicher Gedankenaustausch statt (dodis.ch/36055). Brugger legte die Haltung des Bundesrates ziemlich offen dar und verbarg auch nicht seine Besorgnis über die Überfremdungsinitiative, die sogenannte Schwarzenbach-Initiative, über die das Volk und die Kantone wenige Wochen später an der Urne entscheiden sollten. Bundesrat Brugger versicherte, dass von Seiten der Schweiz alles nur Mögliche getan worden sei, um einen Erfolg der Initiative zu verhindern und er nun an das Verständnis der italienischen Autorität appelliere, von allem abzusehen, was Wasser auf Schwarzenbachs Mühle gegossen hätte. Italien befand sich in der genau umgekehrten Situation: die Regierung musste ihren Emigranten unbedingt zeigen, dass sie sich für ihre Anliegen einsetzte und so verhindern, dass sich die Kommunistische Partei als alleinige Beschützerin der Interessen der ausgewanderten Arbeiter profilieren konnte. Auf der italienischen Seite konnten also starke Impulse in Richtung Aktivismus beobachtet werden, während die Schweiz versuchte, die Wogen um jeden Preis zu glätten. Mit einer Mehrheit von 54% verwarf die Schweizer Bevölkerung am 7. Juni 1970 schliesslich die Initiative, die aber doch in sieben Kantonen angenommen wurde.
In den ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg war die Immigration von Italien in die Schweiz für die Wirtschaft unseres Landes von fundamentaler Bedeutung. «Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen», lautet der berühmte Spruch von Max Frisch aus dem Jahr 1965. Bereits ein Jahr zuvor hatte Bundesrat Hans Schaffner ähnliche Worte an einen seiner Chefbeamten gerichtet: «Die Schweizer machen sich eben kolossale Illusionen, wenn sie glauben, wir könnten auf die Dauer nur die aktive, im Berufsleben stehende Bevölkerung des Nachbarstaates hereinnehmen, die Familien, Frauen, Kinder und Betagte, aber im Absenderstaat der an und für sich willkommenen Arbeitskräfte zurücklassen» (dodis.ch/30798).
Vor 55 Jahren, am 10. August 1964, schlossen die Schweiz und Italien ein Abkommen zur Auswanderung der italienischen Arbeitskräfte in die Schweiz, ein Abkommen, das die Anwerbung, die Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen und insbesondere das Recht auf Nachzug der Familien regelte. Das Abkommen erwies sich als grundlegend für die – nicht nur wirtschaftliche – Entwicklung der Schweiz.
Diese und andere spannende Geschichten findet man in den Dokumenten der Online-Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz.
[Datum der Erstausstrahlung: Radiotelevisione Svizzera RSI, Rete Due, 29. April 2014, 07:05 Uhr]