Bereits am zweiten Tag der Oktoberrevolution von 1917 proklamierte Lenin feierlich, dass die Revolutionsregierung sofort die Veröffentlichung sämtlicher Geheimverträge in die Wege leiten werde. Die Bolschewisten brachen somit die Siegel der Archive des Zars und begannen bald, eine Reihe von Dokumenten in die Presse zu bringen. Ihre erklärte Absicht war es, die kapitalistische und imperialistische Diplomatie zu diskreditieren, welche die Welt in einen der grausamsten Kriege überhaupt gestürzt habe. Die Revolutionspropaganda erreichte ihr Ziel voll und ganz: Die Enthüllungen aus den Archiven des abgesetzten Herrschers landeten in den Zeitungen des ganzen Planeten und die internationale öffentliche Meinung erfuhr mit grosser Bestürzung von der Existenz verschiedenster Geheimabkommen zwischen den Grossmächten. Unter den Dokumenten befanden sich auch politisch hoch explosive Abkommen wie der Londoner Vertrag vom April 1915, der Italien für seinen Kriegseintritt riesige territoriale Konzessionen einräumte, oder das Sykes-Picot-Abkommen von 1916, in dem Frankreich und Grossbritannien den asiatischen Teil des Ottomanischen Reiches diskret unter sich aufteilten, obwohl dies in unversöhnlichem Widerspruch mit dem stand, was den Juden und den Arabern versprochen worden war.
Die Archive waren tatsächlich nicht aus einer Begeisterung für die historische Forschung entstanden, sondern dienten seit jeher als Machtinstrument. In ihren Mäandern bewahrten die Herrschenden immer sorgsam die Pergamente und später die Papiere auf, mit welchen sie ihre Herrschaftsbereiche legitimieren konnten. Der jahrhundertelange Demokratisierungsprozess hat schliesslich die Staaten – will heissen: die demokratischen Staaten – dazu bewegt, ihre Archive zu öffnen und das Studium auch der neusten Dokumente zuzulassen. Damit wurde die Grundlage für die Erforschung der Zeitgeschichte gelegt.
Auch die Schweiz hat sich im nicht so lange zurückliegenden Jahr 1998 mit einem Bundesgesetz über die Archivierung ausgerüstet. Grundsätzlich beabsichtigt der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen, Dokumente der Eidgenossenschaft nach einer «Schutzfrist» von 30 Jahren öffentlich zu machen. Der Bundesrat hat jedoch die Befugnis, diese Frist zu verlängern. Und so geschah es, dass im Laufe des letzten Jahrzehnts immer mehr Dokumente der gesetzlich vorgesehenen öffentlichen Einsicht entzogen wurden. Der Tropfen, der das Fass hoffentlich zum Überlaufen bringen wird, ist Anfang des vorletzten Jahres gefallen, als der Bundesrat beschloss, den Zugang zu mehreren hundert Laufmetern Akten zu verbieten. Darunter befindet sich eine grosse Anzahl von Dokumenten, die bis letztes Jahr frei einsehbar waren. Nationalrätin Silva Semadeni hat deshalb eine parlamentarische Interpellation lanciert, um die Motive der Staatsgewalt zu eruieren, ihre Archive wieder zu verschliessen.
[Datum der Erstausstrahlung: Radiotelevisione Svizzera RSI, Rete Due, 24. September 2014, 07:05 Uhr]