Heute ist der 4. Dezember, und am 4. Dezember 1965 schrieb der schweizerische Aussenminister Friedrich Traugott Wahlen, Vertreter der SVP im Bundesrat, einer Bäuerin namens Meier aus dem Kanton Zürich einen erstaunlichen Brief (dodis.ch/31459). Hoch entrüstet hatte sich diese an Wahlen gewendet, weil der Held der berühmten «Anbauschlacht» während des Zweiten Weltkriegs, des «Plans Wahlen», sich öffentlich für die Einführung des Frauenstimm- und wahlrechts ausgesprochen hatte. In ihrem besorgten Brief rief die Zürcher Bäuerin in Erinnerung, dass die Schweiz als ausschliesslich von Männern gelenkte Demokratie bislang immer gut funktioniert habe, und meinte, dass es auf keinen Fall richtig wäre, die Frauen dazu zu verpflichten, die Verantwortungen des Stimmrechts auf sich zu nehmen – ein Recht, dass die Frauen in ihrer Mehrheit sicher nicht wollten. Bundesrat Wahlen zeigte in seiner Antwort sein volles Verständnis für den antifeministischen Standpunkt von Frau Meier, vertrat aber erneut seine klare Haltung als Befürworter des Frauenstimmrechts.
Der Bundesrat gab zu, dass es in der Tat schwierig sei, die Notwendigkeit des Stimmrechts für die verheirateten Frauen einzusehen, er halte es jedoch für sehr wichtig, dass die ledigen und berufstätigen Frauen, die «ihre Steuern bezahlen wie die Männer», bei den Entscheidungen über die Verwendung der öffentlichen Mittel mitreden konnten. Jeder «Dubel», so argumentierte Wahlen wortwörtlich, sofern er ein männlicher Bürger sei, könne an den demokratischen Entscheidungen teilhaben. Daher müsse jetzt zu Recht dafür gesorgt werden, dass auch die Frauen diese Verantwortung mittragen könnten. Ausserdem, fuhr der Aussenminister fort, sei das fehlende Frauenstimmrecht in der Schweiz dem Ansehen des Landes im Ausland abträglich.
Tatsächlich war 1959 ein neuer Versuch, das Frauenstimmrecht einzuführen, an der Urne mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abstimmenden Männer deutlich gescheitert, was im Ausland mit grosser Bestürzung aufgenommen wurde. Zusätzlich verhinderte die Ungleichbehandlung der Frau sogar den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Trotzdem lehnte ein Jahr später, 1966, der urbane Kanton Zürich hundert Jahre nach der ersten kantonalen Initiative für das Frauenstimmrecht dieses erneut ab. Der lange politische Kampf um die Einführung des Frauenstimmrechts wurde am 7. Februar 1971 schliesslich gewonnen, als das souveräne Volk der Männer den Frauen das Stimmrecht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen endlich gewährte. Neben den gesellschaftlichen Veränderungen gegen Ende der 1960er Jahre war es der politische Druck zur Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention, der dabei eine entscheidende Rolle spielte. Die bemerkenswerte Korrespondenz zwischen Bundesrat Wahlen und Frau Meier gehört zu den Dokumenten, die auf der Website dodis.ch der Diplomatischen Dokumente der Schweiz frei zugänglich sind, trotz all jener, die immer noch glauben, dass die Geschichte der Diplomatie nur von «den grossen Männern» berichtet.
[Datum der Erstausstrahlung: Radiotelevisione Svizzera RSI, Rete Due, Dienstag 4. Dezember 2012, 07:05 Uhr]